Erbrecht

Zu den meisten erbrechtlichen Fragen (z.B. die Errichtung eines Testaments oder den Abschluss eines Erbvertrages, den Verzicht auf den Erb- oder Pflichtteil) vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin bei dem Notar.

Sie wollen stattdessen eine Erbschaft ausschlagen oder einen Erbschein beantragen? Dann finden Sie hier passende Fragebögen: 

Hinweise für die Vorbereitung und Durchführung eines Erbscheinsantrags können Sie dem Merkblatt „Erbscheinsantrag“ entnehmen.

Das handschriftliche Testament einer anderen Person ist nach deren Tod unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern. Dazu können Sie das Muster „Anschreiben zur Testamentsablieferung“ verwenden.

Sind mehrere Personen Miterben geworden (Erbengemeinschaft), muss nur einer der Miterben den Erbschein beantragen. Mit einem „Verzicht auf Beteiligung im Erbscheinsverfahren“ können die weiteren Miterben das Erbscheinsverfahren beschleunigen. Der Verzicht kann bei Beurkundung des Erbscheinsantrags dem Notar übergeben werden.

Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag müssen nach Eintritt des Erbfalls eröffnet werden. Dazu ist ein „Antrag auf Eröffnung beim zuständigen Nachlassgericht zu stellen. 

Falls ein Grundbuch auf der Grundlage eines erteilten Erbscheins oder eines vom Nachlassgericht eröffneten notariellen Testaments oder Erbvertrages berichtigt werden soll, können Sie dazu das Muster „Antrag auf Grundbuchberichtigung“ verwenden.