Vereine und Gesellschaften

Vereine

Für eine Anmeldung zum Vereinsregister können Sie die Formulare

verwenden. Sie müssen dann lediglich die Unterschriften des/der Anmeldenden vom Notar beglaubigen lassen.

Der Notar prüft hier nur, ob die ihm vorliegende Anmeldung isoliert für sich betrachtet inhaltlich ihre Funktion im Eintragungsverfahren erfüllen kann oder ob sich aus der ihm vorliegenden Anmeldung selbst inhaltliche Hindernisse für die Eintragung ergeben. Dagegen sind von der Prüfung durch den Notar nicht umfasst:

  • Die Vertretungsmacht des/der Anmeldenden.
  • Vorliegen und Inhalt weiterer Erklärungen oder Dokumente, die für die begehrte Eintragung etwa erforderlich sind.
  • In der Anmeldung enthaltene Angaben zu Registereintragungen.

Sie sollten deshalb die Formulare sorgfältig ausfüllen und dabei prüfen, ob die Angaben zutreffend und vollständig sind. Die Angaben in der Anmeldung müssen der Vereinssatzung und den Protokollen der Mitgliederversammlung entsprechen. Durch eine gründliche Vorbereitung vermeiden Sie weiteren Schriftverkehr mit dem Registergericht.

Weitere Informationen sind im Merkblatt Vereinsregister enthalten.

Gesellschaften

Fragebögen für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) finden Sie hier:

Hinweise für die Vorbereitung und Durchführung der Gesellschaftsgründung können Sie den Merkblättern

entnehmen.